Gleichstellung
Wir für Gleichstellung
Unter oben genanntem Motto geben DHBW-Professorinnen und Gleichstellungsbeauftragte einen Einblick in die Vielfalt der Gleichstellungsarbeit und nennen ihre wichtigsten Projekte. Machen Sie sich ein Bild und lassen sich vom gezeigten Engagement anstecken.
Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen unterstützen und beraten die Hochschulleitung bei der Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Beauftragte setzt sich für Durchsetzung von Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen an der Hochschule ein. Sie vertritt Gleichstellungsanliegen von Studierenden, Professor*innen sowie des wissenschaftlichen Personals.
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
- Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt wissenschaftlich tätige Frauen und Studentinnen in Gleichstellungsfragen.
- Sie setzt sich dafür ein, dass gleichstellungsrelevante Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der DHBW beachtet werden und nimmt dafür als beratendes Mitglied an Sitzungen des Örtlichen Hochschulrates und des Örtlichen Senates teil.
- Die Gleichstellungsbeauftragte ist an Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren beteiligt und fördert aktiv die Erhöhung der Frauenanteile in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.
- Sie wirkt beim Aufbau von Netzwerken mit und vernetzt sich mit Gleichstellungsbeauftragten auf regionaler und Landesebene.
Der Örtliche Senat wählt die örtliche Gleichstellungsbeauftragte sowie bis zu drei Stellvertreterinnen für eine Dauer von zwei Jahren.
Gendersensible Sprache an der DHBW Ravensburg
Die DHBW Ravensburg möchte allen Menschen wertschätzend und diskriminierungsfrei begegnen. Eine wichtige Grundlage dafür ist die Sprache, also die Verwendung von geschlechtergerechten Formulierungen. Das Gleichstellungsbüro hat einen Leitfaden entwickelt, in dem konkrete Beispiele und Hinweise zum gendersensiblen Verfassen von Texten aufgeführt werden.
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Leitfaden zur geschlechtersensiblen Sprache (PDF, 304 KB)Konkrete Empfehlungen zum Verfassen von Texten und für die alltägliche Korrespondenz
Netzwerk Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten
Die Gleichstellungsbeauftragten der Dualen Hochschule Baden-Württemberg bilden gemeinsam mit den Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen für angewandte Wissenschaften die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten (LaKof BW).
Die LaKof BW bietet Akademikerinnen, die eine Professur anstreben, Unterstützung in Form von Information zum Thema Professur sowie Qualifizierungsangebote wie Seminare, Workshops und Informationsabende. Das vollständige Programm wird auf der Website der LaKof BW bereitgestellt.
Auch Förderprogramme sind Teil der LaKof BW. So hat das Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm das Ziel, die Zahl der Professorinnen zu erhöhen. Erreicht wird dies, indem vermehrt Lehraufträge an Akademikerinnen vergeben werden. Akademikerinnen haben damit die Chance, Erfahrung zu sammeln und ein Netzwerk aufzubauen. Mehr Informationen zum Programm gibt es auf der Website unter Förderprogramme.
TechCafé
Studentinnen an der Fakultät Technik erleben sich selbst oft als Minderheit in ihren Kursen. Nicht selten sehen sich zwei bis drei Studentinnen einer Überzahl männlicher Kommilitonen gegenüber. Durch den starren Kursverband an der DHBW ist es zudem schwierig, Kontakte zu Studentinnen aus anderen Kursen oder Semestern zu knüpfen. Hier setzt das TechCafé an. An etwa acht Terminen im Jahr haben Studentinnen im TechCafé die Möglichkeit, sich in zwangloser Atmosphäre mit Kommilitoninnen auszutauschen und sich zu vernetzen.
Darüber hinaus erhalten sie wertvolle Coaching-Impulse zu Themen, die sie im Studienalltag und darüber hinaus beschäftigen, etwa die Vorbereitung auf Prüfungen oder Konflikte, die es zu klären gilt. Der Förderverein der DHBW Ravensburg (VFA) unterstützt die Veranstaltungen jeweils mit einem kleinen Catering.
Weitere Informationen sowie die Veranstaltungen sind hier zu finden.
Ansprechpersonen
Marktstraße 28, Raum 505a, 88212 Ravensburg
- Telefon
- +49 (0)751 18999 - 2741
- a.ottler@dhbw-ravensburg.de
Fallenbrunnen 2, Raum H306, 88045 Friedrichshafen
- Telefon
- +49 (0)7541 2077 - 412
- hoff@dhbw-ravensburg.de

Weinbergstraße 17, Raum 020, 88214 Ravensburg
- Telefon
- +49 (0)751 18999 - 2176
- tennagen@dhbw-ravensburg.de

Fallenbrunnen 2, Raum H009, 88045 Friedrichshafen
- Telefon
- +49 (0)7541 2077 - 244
- wipfler@dhbw-ravensburg.de

Chancengleichheit
Die Beauftragte für Chancengleichheit setzt sich für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein. Sie ist zuständig für Beschäftigte im nichtwissenschaftlichen Bereich, dazu zählen beispielsweise die Verwaltung und die Sekretariate.
Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht das Chancengleichheitsgesetz, auf dessen Einhaltung geachtet werden muss. Übergeordnete Aufgabe ist es, die Hochschulleitung bei der Umsetzung des Chancengleichheitsgesetzes zu unterstützen. Alle personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen, die Folgen für die berufliche Situation von Frauen haben, sind mit der Beauftragten abzustimmen. Konkret hat sie unter anderem bei Personalauswahlgesprächen, bei Gremienbesetzungen sowie bei Ablehnungen von Anträgen auf familiengerechte Arbeitszeit, Teilzeit und Telearbeit ein Beteiligungsrecht.
An der DHBW Ravensburg werden diese Interessen von den Ansprechpartnerinnen der Beauftragten für Chancengleichheit vertreten.
Ansprechpersonen
Marienplatz 2, Raum 117, 88212 Ravensburg
- Telefon
- +49 (0)751 18999 - 2298
- hassler@dhbw-ravensburg.de

Marienplatz 2, Raum 118, 88212 Ravensburg
- Telefon
- +49 (0)751 18999 - 2798
- schumm@dhbw-ravensburg.de

Kontakt zur Beauftragten für Chancengleichheit im zentralen Gleichstellungsbüro der DHBW:
Ulrike Hettich-Wittmann
Familiengerechte Hochschule
Zertifiziert als familiengerechte Hochschule

2012 wurde die DHBW Ravensburg mit dem Zertifikat "familiengerechte Hochschule" der berufundfamilie gGmbH ausgezeichnet. Damit wurde der Hochschule bestätigt, dass sie für Beschäftigte wie auch für die Studierenden ein Umfeld bietet, in dem sich Beruf, Studium und Familie sehr gut vereinbaren lassen.
Netzwerk Familie in der Hochschule

Die DHBW Ravensburg sieht sich als Wegbereiterin bei der gesellschaftlichen Entwicklung hin zu mehr Familienorientierung und Wertschätzung von Vielfalt.
Mit der Unterzeichnung der Charta "Familie in der Hochschule" verpflichtet sich die DHBW, die Vereinbarkeit von Familienaufgaben mit Studium, Lehre, Forschung und wissenschaftsunterstützenden Tätigkeiten zu fördern und ihre Verfahrensweisen in der Organisations- und Personalentwicklung darauf aufzubauen. Die verbindlichen Standards setzt die DHBW selbständig um, die eingesetzten Maßnahmen werden evaluiert und die strategischen Ziele werden langfristig weiterentwickelt. Weitere Informationen sind auf der Website von Familie in der Hochschule zu finden.
Studieren mit Kind / Schwanger während des Studiums
Schwangerschaft, Geburt und die Erziehung eines Kindes während des Studiums stellen Studierende vor eine Fülle von neuen Herausforderungen. Einige Punkte, die es hierbei zu beachten gilt:
- Information der Ausbildungsunternehmen über die Schwangerschaft. Sobald die Schwangerschaftsbescheinigung vorliegt, gelten für Schwangere besondere Schutzfristen (zum Beispiel Kündigungsschutz, Mutterschutzfristen, Verbot bestimmter Tätigkeiten).
- In einem frühzeitigen Gespräch mit der Studiengangsleitung können die Möglichkeiten für den weiteren Studienverlauf besprochen werden.
- Es gilt, Stress, schwere körperliche Belastungen und den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Geräten (besonders in Laboren) zu vermeiden.
- Zu beachten sind die besonderen Regelungen zum Schutze werdender Mütter. Näheres etwa zu Mehrarbeit, Nacht-, Sonntags und Feiertragsarbeit regeln Gesetze wie das Mutterschutzgesetz (MuSchG) oder die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz.
- Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen danach (in bestimmten Fällen zwölf Wochen danach). In dieser Zeit darf in der Regel nicht gearbeitet werden. Auf ausdrücklichen Wunsch der Schwangeren ist eine Beschäftigung (zum Beispiel eine Prüfungsteilnahme in der Hochschule) in den sechs Wochen vor der Geburt möglich.
- Während der Mutterschutzfristen zahlt die Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 13 Euro pro Tag. Vom Arbeitgeber gibt es einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
- Für die Zeit des Mutterschutzes (und einer möglichen darauffolgenden Elternzeit) muss an der DHBW ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden. Neben dem Gespräch mit der Studiengangsleitung sollten Schwangere rechtzeitig Kontakt zum Prüfungsamt aufnehmen.
- Mit einer Antragsfrist von sieben Wochen können beide Elternteile Elternzeit beantragen (Väter ab Geburt und Mütter im Anschluss an die Mutterschutzfrist).
- Beide Elternteile haben jeweils einen Anspruch auf drei Jahre Elternzeit, wovon bis zu zwei Jahren in den Zeitraum zwischen dem dritten und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden können.
- Wer sein Kind nach der Geburt selbst betreut und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig ist, kann Elterngeld bei der L-Bank beantragen.
- Den Antrag auf Elterngeld und weitere nützliche Informationen können auf der Website der L-Bank abgerufen werden.
- Wer Mutterschutz und Elternzeit in Anspruch nimmt, muss sich auf Antrag beurlauben lassen.
- Die Studierenden sind dennoch berechtigt, in dieser Zeit an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen (§ 3 Abs. 3 BaImmaS).
- Auch nach Mutterschutz und Elternzeit können unter Umständen für Studierende mit Familienpflichten bei Prüfungsleistungen besondere Regelungen greifen (§ 14 Abs. 2 StuPrO DHBW Wirtschaft bzw. Technik).
- Informationen dazu geben die Studiengangsleitung oder das Prüfungsamt.
Das Studierendenwerk Seezeit berät studierende Eltern und unterstützt bei der Suche nach einer Unterkunft. Außerdem betreibt es die Kinderkrippe Villa Kunterbunt in Weingarten, in der vorrangig studierende Eltern einen Betreuungsplatz erhalten. Kontakte und Informationen gibt es bei Seezeit.
Der DHBW-Notfall-Fonds unterstützt Studierende mit Familienpflichten in akuten Notlagen finanziell. Wer ein oder mehrere Kinder betreut oder nahe Angehörige pflegt, kann den entsprechenden Antrag stellen. Voraussetzung ist eine vorübergehende Notlage, die das weitere Studium oder dessen Abschluss gefährden. Der Höchstbetrag liegt bei 1.000 Euro, es werden bis zu zwei Förderungen bewilligt. Weitere Informationen sowie das Antragsformular gibt es bei Andrea Bürk unter buerk@dhbw-ravensburg.de.
- Broschüren vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Mutterschutz und Elternzeit, Elterngeld und ElterngeldPlus
- Beratungsstellen Grüner Turm und Caritas zu Schwangerschaft und Elternzeit (auch Beratung zum Elterngeld)
- Weitere Informationen zum Studium mit Kind an der DHBW
Marienplatz 2, Raum 113, 88212 Ravensburg
- Telefon
- +49 (0)751 18999 - 2115

Kontakt
Marienplatz 2, Raum 117, 88212 Ravensburg
- Telefon
- +49 (0)751 18999 - 2720
- wachtler@dhbw-ravensburg.de

Beratung bei sexueller Belästigung
Als sexuelle Belästigung gilt jegliches sexuell bestimmtes Verhalten, das von Betroffenen unerwünscht ist und als herabwürdigend wahrgenommen wird. Dazu gehören etwa abfällige Bemerkungen, nicht gewünschte sexualisierende Handlungen sowie körperliche Annährungen. Insbesondere Abhängigkeitsverhältnisse im Studium oder am Arbeitsplatz können zu unterschiedlichen Formen der sexuellen Belästigung, der sexualisierten Diskriminierung oder Gewalt führen.
Die DHBW fördert einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander. Bei einer Verletzung dieser Werte durch Grenzüberschreitungen sind die Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung in vertraulichen Gesprächen für Betroffene da.
Fallenbrunnen 2, Raum H120, 88045 Friedrichshafen
- Telefon
- +49 (0)7541 2077 - 120
- hegele@dhbw-ravensburg.de

Weinbergstraße 17, Raum 125, 88214 Ravensburg
- Telefon
- +49 (0)751 18999 - 2796
- thenbergh@dhbw-ravensburg.de

Um die Positionierung gegen diskriminierende und belästigende Verhaltensweisen zu verdeutlichen, unterzeichnete die DHBW gemeinsam mit weiteren Hochschulen des Landes und der Wissenschaftsministerin 2020 die Resolution gegen sexuelle Belästigung.
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Resolution gegen sexuelle Belästigung (PDF, 2 MB)Text der Resolution im Detail