Erasmus+ Programm

Erasmus+ ist das größte Bildungsförderprogramm der Europäischen Union. Im Hochschulbereich werden sowohl die Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Hochschulpersonal als auch
Kooperationsprojekte zwischen europäischen Einrichtungen und mit Partnerländern weltweit gefördert. Die Förderlinien von Erasmus+ unterstützen die Internationalisierung der beteiligten Hochschulen, fördern die Qualität der Lehre und tragen zur Vernetzung der Hochschulen untereinander sowie mit der Gesellschaft und der Wirtschaft bei. So soll ein nachhaltiger Beitrag zur Fortentwicklung des Europäischen Bildungsraums geleistet werden. Erasmus+ hat das Ziel, den Austausch und die akademische Zusammenarbeit mit allen Ländern der Welt voranzutreiben. Über die 27 EU-Mitgliedstaaten und die mit dem Programm assoziierten Drittländer hinaus können eine Vielzahl der Erasmus+ Programmlinien in vielen Ländern weltweit umgesetzt werden.

Die Maßnahmen lassen sich in drei Leitaktionen zusammenfassen:

Im Factsheet der Europäische Kommission können Sie mehr über das Erasmus+ Programm lesen. Weiterführende Informationen gibt es auch auf der Seite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes und auf der Seite der Europäischen Kommission.

Informationen zu den Möglichkeiten innerhalb des Erasmus+ im Hochschulbereich sind im Flyer von Erasmus+ (PDF) zu finden. Inklusion und Diversität sind zentrale Themen der Erasmus+ Programmgeneration 2021– 2027. Die Möglichkeiten für eine chancengerech­tere Teilhabe an Erasmus+ Auslandsaufenthalten sind in diese Flyer zusammengefasst.

Die Programmgeneration Erasmus+ 2021-2027 baut auf die Erasmus+ 2014-2020 auf, Sie finden alle Neuerung auf einen Blick hier. Dort finden Sie auch die aktuelle Programme Guide.

Erasmus+ an der DHBW Ravensburg

Haftungsklausel

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Kontakt des DAAD

Weitere Informationen sowie Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen gibt es beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn

Telefon: +49.800.2014.020
Fax: +49.228.882.555
E-Mail: erasmus@daad.de
www.eu.daad.de

Finanzierung

Fördersätze Studierendenmobilität (2022)

Studierende erhalten für ihren Erasmus+ Auslandsaufenthalt einen Mobilitätszuschuss. Die Höhe der Unterstützung orientiert sich dabei an den Lebenshaltungskosten im Herkunfts- und Zielland. Ein Monat entspricht dabei 30 Tagen.

  • Gruppe 1 – monatlich 600 Euro: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • Gruppe 2 – monatlich 540 Euro: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3 – monatlich 490 Euro: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Studierende, die ein Praktikum im Ausland absolvieren, erhalten zusätzlich zum Mobilitätszuschuss einen Aufschlag von 150 Euro pro Monat.

Studierenden mit geringeren Chancen steht zusätzlich zum Mobilitätszuschuss ein Aufschlag in Höhe von 250 Euro pro Monat zu. Als Studierenden mit geringeren Chancen zählen ab Projekt 2022:

  • -Studierenden mit eine Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung.
  • -Studierenden mit Kindern
  • -Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

Studierenden die nachhaltig reisen können ein Top-up in der Hohe von 50 Euro für „Green Travel“ bekommen. Dazu kann man bis zu 4 zusätzliche Reisetagen angerechnet werden, Belege dafür sind vorzuweisen.

Fördersätze Personalmobilität (2022)

Erasmus+ fördert Auslandsaufenthalte von Personal zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken bis zum 14. Tag mit den vollen Tagessätzen. Zwischen dem 15. und dem 60. Tag beträgt die Förderung 70 Prozent der Tagessätze (in Klammern angegeben).

  • Gruppe 1 – täglich 180 Euro (126 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • Gruppe 2 – täglich 160 Euro (112 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3 – täglich 140 Euro (98 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
  • Partnerländer— täglich 180 Euro (126 Euro)

Zusätzlich werden Fahrtkosten in folgendem Umfang erstattet:

10 – 99 km 23 Euro
100 – 499 km 180 Euro
500 – 1.999 km 275 Euro
2.000 – 2.999 km 360 Euro
3.000 – 3.999 km 530 Euro
4.000 – 7.999 km 820 Euro
8.000 km und mehr 1.500 Euro


Die Entfernungen werden mit dem Entfernungsrechner der Europäischen Kommission ermittelt. Grundlage ist die einfache Strecke zwischen Abreise- und Zielort.

Outgoing Studierendenmobilität

Allgemeine Informationen für Studierende der DHBW Ravensburg

Jeweils innerhalb des ersten Studienjahrs führt das International Office der DHBW Ravensburg Informationsveranstaltungen in den Studiengängen durch. Die Termine erhalten Studierende von ihrem Sekretariat.

Studierende der DHBW Ravensburg haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um im Rahmen von Erasmus+ eine Förderung für einen Auslandsaufenthalt zu erhalten: Sie können ein Auslandsstudium oder ein Auslandspraktikum absolvieren. Nähere Informationen zu den beiden Optionen sind unten zu finden.

Die Partnerhochschulen, an welchen ein Aufenthalt im Rahmen von Erasmus+ möglich ist, sind unter Studieren im Ausland aufgelistet.
 

  • Je Studienzyklus können insgesamt bis zu zwölf Monate gefördert werden.
  • Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) mehrfach gefördert werden.
  • In einzügigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom usw.) können 24 Monate gefördert werden.
  • Praktika können ab zwei Monaten während und nach Abschluss des Studiums gefördert werden.
  • Lehramtsassistenzen werden als Praktika gefördert.
  • Studierende, die ihr gesamtes Masterstudium im europäischen Ausland absolvieren wollen, können dies mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen tun.

Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, verpflichten sich nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht zu erstellen. Dieser ist mit entsprechenden Nachweisen, beispielsweise zur Aufenthaltsdauer einzureichen. Über die Details dazu, wie beispielsweise die geforderten Inhalte, informiert das International Office gesondert.

OLS Sprachtest ist ab dem 1. Juli 2022 für jeden zugänglich. Studierende können über einen Zeitraum von 3 Jahren so viele Sprachtest in so vielen Sprachen machen wie das Programm anbietet. Die Arbeits- oder Studiensprache spielt somit keine Rolle.

Die Ergebnisse stellen kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ dar. Ziel ist die Messung und Dokumentation der Fortschritte beim Spracherwerb durch die Auslandsmobilität. Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+. Dieser Online-Test dient somit keinesfalls als Nachweis für Sprachkompetenzen, die für einen Auslandsaufenthalt gegebenenfalls erforderlich sind.

Da die Förderung der Sprachenkompetenz und des Sprachenerwerbs zu den Zielen von Erasmus+ gehören, unterstützt das Programm alle Teilnehmenden beim Erwerb und bei der Vertiefung von Arbeits- und / oder Landessprache. Vor dem ersten verpflichtenden Sprachtest können Studierende zusätzlich zum Sprachkurs in der Arbeitssprache weitere Kurse in einer oder mehreren Landessprachen auswählen. Sobald der Test abgeschlossen ist, bekommen sie Zugang zum Sprachkurs. Die Online Sprachunterstützung (OLS) ist somit vor und während des Auslandsaufenthalts rund um die Uhr in aktuell 22 Sprachen verfügbar. Studierende können themenbezogene Massive Open Online Courses (MOOCs) belegen oder an virtuellen Tutorien mit Muttersprachlern und anderen Studierenden teilnehmen.

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden mit geringeren Chancen der Zugang zum Programm erleichtert. Studierenden mit geringeren Chancen steht zusätzlich zum Mobilitätszuschuss ein Aufschlag in Höhe von 250 Euro pro Monat zu. Als Studierenden mit geringeren Chancen zählen ab Projekt 2022:

  • -Studierenden mit eine Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung.
  • -Studierenden mit Kindern
  • -Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

Studierenden mit einem Grad der Behinderung ab 50 stehen Sondermittel zu.

Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Programm sind in der Erasmus+ Studentencharta geregelt, die alle Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts lesen müssen.

Bei Fragen zu Erasmus+ wenden Studierende sich bitte an das International Office.

Auslandsstudium für Studierende

Im Rahmen von Erasmus+ wird der Studierendenaustausch innerhalb Europas gefördert. Voraussetzung ist, dass die beteiligten Hochschulen ein entsprechendes bilaterales Abkommen unterzeichnen. Das Programm bietet die Möglichkeit zu einem drei- bis zwölfmonatigen Auslandsstudienaufenthalt an einer Hochschule in einem Erasmus+ Programmland. Studierende haben so die Möglichkeit ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.

Vorteile eines Studiums im Ausland mit Erasmus+:

  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten durch Mobilitätszuschuss
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kind
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

Voraussetzungen für einen Erasmus+ Aufenthalt:

  • Reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Abschluss des ersten Studienjahres
  • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Charta (ECHE)
  • Bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen Heimat- und Gasthochschule (inter-institutional agreement)

Studierende, die aufgrund ihrer Bewerbung einen Studienplatz an einer Partnerhochschule mit Abkommen zugeordnet bekommen haben, sind automatisch für ein Erasmus+ Stipendium vorgesehen. Die Unterlagen für den Mobilitätszuschuss erhalten Studierende vom International Office der DHBW Ravensburg per E-Mail. Die Förderung bekommen in der Regel alle Studierenden, die die Unterlagen vollständig und rechtzeitig einreichen.

Den allgemeinen Bewerbungsablauf sowie die Bewerbungsfristen für ein Auslandssemester finden Studierende unter Theoriesemester im Ausland.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Partnerhochschulen gibt es jeweils verlinkt in der Übersicht.

Übersicht Erasmus+ Partnerhochschulen

Auslandspraktikum für Studierende

Im Rahmen von Erasmus+ können Studierende Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland abvolvieren. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert. Zuschüsse können für einen Zeitraum von mindestens zwei Fördermonaten und maximal zwölf Fördermonaten gewährt werden. Das International Office der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Ravensburg kann jedes Jahr eine gewisse Anzahl an Stipendien vergeben.

Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten.
 

Vorteile eines Praktikums im Ausland mit Erasmus+:

  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten durch Mobilitätszuschuss und Aufschlag
  • EU-Praktikumsvertrag
  • Anerkennung des Praktikums
  • Unterstützung bei der Vorbereitung
  • Begleitung während des Paktikums durch Ansprechpersonen im Unternehmen und an der Heimathochschule
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kind
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

Voraussetzungen für einen Erasmus+ Aufenthalt:

  • Reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Heimathochschule besitzt eine gültige Erasmus Charta (ECHE)

Der Bewerbungsschluss für Auslandspraktika im Rahmen von Erasmus+ ist der 30. November. Dies gilt für Praktika bis 30.09. des Folgejahres.

Bisher wurde allen Studierenden mit einer rechtzeitigen Bewerbung die Förderung gewährt. Je nach Verfügbarkeit des Budgets fördert das Programm den Auslandsaufenthalt teilweise oder ganz.

Interessierte wenden sich für weitere Auskünfte bitte unter international@dhbw-ravensburg.de direkt an das International Office.

Incoming Studierendenmobilität

For Erasmus+ exchange students, the information on the page International Relations apply as well.

After the students´ university has informed the DHBW Ravensburg about the nomination, the students will get an email with detailed information about the further steps. The International Office of the DHBW Ravensburg supports all incoming exchange students in the preparations of their stay, such as information about the visa process and how to apply for student accomodation.

For further information please contact the International Office of the DHBW Ravensburg.

Personalmobilität

Im Rahmen von Erasmus+ werden auch Auslandsaufenthalte zu Lehrzwecken und Fortbildungszwecken gefördert. Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.

Das International Office informiert bei Interesse gerne über aktuell passende Angebote. Interessierte wenden sich bitte unter international@dhbw-ravensburg.de direkt an die Ansprechpersonen der DHBW Ravensburg.

Mobilität zu Unterrichtszwecken / Lehrendenmobilität

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozierende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gesendet werden (Outgoing-Mobilität). Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig sind, kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden (Incoming-Mobilität).

Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangener Woche.

Folgender Personenkreis kann gefördert werden:

  • Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
  • Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Unternehmenspersonal

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken / Personalmobilität

Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung. Zu diesem Zweck darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, entsendet werden. Mögliche Weiterbildungsformate sind Hospitationen, Job Shadowing, Studienbesuche, eine Teilnahme an Workshops und Seminaren oder eine Teilnahme an Sprachkursen. Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.

Die Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes sind:

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Hochschulpersonal aus allen Bereichen kann gefördert werden, zum Beispiel:

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung