Die Studienkosten auf einen Blick
Die DHBW Ravensburg mit Campus Friedrichshafen erhebt sogenannte Studienbeiträge. Dazu gehören der Verwaltungskostenbeitrag im Auftrag des Landes Baden-Württemberg, der Studierendenwerksbeitrag für das Seezeit Studierendenwerk Bodensee und der Studierendenschaftsbeitrag im Auftrag der Verfassten Studierendenschaft der DHBW.
- Verwaltungskostenbeitrag: 80 Euro pro Semester (ab dem Sommersemester 2025)
- Studierendenwerksbeitrag: 57,50 Euro pro Semester (ab dem Wintersemester 2025)
- Studierendenschaftsbeitrag: 6 Euro pro Semester (ab dem Wintersemester 2025)
Weiterführende Hinweise
Die fristgerechte Zahlung der studentischen Beiträge und der evtl. anfallenden Studiengebühren ist Voraussetzung für deinen Start, sowie die Fortsetzung deines Studiums an der DHBW.
Beitragspflichtig sind alle an der DHBW immatrikulierten Studierenden. Auch Studierende die sich in einem Urlaubs- oder Auslandssemester befinden, oder Studierende die ihr Studium aufgrund fehlender Prüfungsleistungen verlängern müssen, sind ganz regulär beitragspflichtig.
Die offizielle Zahlungsaufforderung wird dir frühzeitig, in der Regel ca. 1 Monat vor Semesterbeginn, zugestellt:
- Die Zahlungsinformation für die studentischen Beiträge, inkl. Bankverbindung und persönlichem Verwendungszweck erhältst du per E-Mail auf die von dir im Immatrikulationsantrag angegebene private E-Mail Adresse (bitte überprüfe deinen Spam-Ordner!). In den Folgesemestern erhältst du die Zahlungsinformation dann auf deine @dhbw.de E-Mail Adresse, sowie zusätzlich als Download Datei in deinem DUALIS WebClient.
- Die Gebührenbescheide für die Studiengebühren werden separat per Post an die von dir angegebene Adresse verschickt. Bitte beachte hier die ggfls. abweichende Zahlungsfrist sowie den gesonderten Verwendungszweck.
Hinweis: Sowohl die studentischen Beiträge, als auch die Studiengebühren sind jeweils mit Beginn des Semesters fällig, sprich bis 01.10. für das Wintersemester und bis 01.04. für das Sommersemester. Solltest du also bis Semesterbeginn keine Zahlungsaufforderung erhalten haben, wende dich bitte an die zuständige Beitragssachbearbeitung deiner Studienakademie.
Solltest du dein Studium an der DHBW nicht antreten ist es zwingend notwendig, dein zuständiges Sekretariat darüber zu informieren.
Weitere Informationen findest du auch in den FAQ am Ende dieser Seite.
„Incomings“ sind im Bereich Gebühren und Beiträge: Studierende von ausländischen Hochschulen die auf Grund einer Vereinbarung/ Kooperation nur für einen bestimmten Abschnitt ihres Studiums an der DHBW vor Ort sind. Bedeutet, der Schwerpunkt des Lehrangebots bzw. die Heimathochschule ist die ausländische Hochschule und nicht die DHBW.
Die fristgerechte Zahlung der studentischen Beiträge ist aber auch für dich als Incoming, Voraussetzung für deinen Start, sowie die Fortsetzung deines Studiums an der DHBW.
Die offizielle Zahlungsaufforderung (Zahlungsinformation für die studentischen Beiträge, inkl. Bankverbindung und persönlichem Verwendungszweck) erhältst du spätestens an deinem ersten DHBW Tag über dein zuständiges International Office und/ oder per E-Mail. Zudem erhältst du die Zahlungsinformation zusätzlich als Download Datei in deinem DUALIS WebClient.
Besonderheit:
- Beitragspflicht: Studierendenwerksbeitrag (gem. Beitragssatzung) während deinem Aufenthalt an der DHBW
- Befreiung von der Beitragspflicht: Verwaltungskostenbeitrag (gem. § 12 Abs. 3 LHGebG), Studierendenschaftsbeitrag (gem. § 2 Beitragssatzung)
Hinweis:
- DHBW Lörrach: Studierende der Partnerhochschulen FHNW und UHA die in einem Trinationalen Studiengang eingeschrieben sind, und bereits an ihrer Heimathochschule die vollen Gebühren entrichten, sind auf Grund einer gesonderten Regelung an der DHBW vollständig von der Beitragspflicht für die studentischen Beiträge befreit.
Für die studentischen Beiträge und Studiengebühren werden keine Rechnungen, Zahlungsbestätigungen oder Quittungen ausgestellt. Die Beträge werden gem. Gesetz oder entsprechender Beitragsordnung erhoben. Als offizielle Zahlungsaufforderung dient die Zahlungsinformation für die studentischen Beiträge, sowie der Gebührenbescheid für die Studiengebühren.
Da es sich bei den Beträgen um persönliche Zahlungsvorgänge handelt, können die Zahlungsinformation und der Gebührenbescheid nur auf dich, als Studierender und vertraglicher Zahlungsschuldner, ausgestellt werden. Die Übernahme der Beiträge und Gebühren durch z.B. den Dualen Partner oder deine Eltern, muss selbst, im Innenverhältnis mit Dritten geregelt werden.
Hinweis: Als Nachweis über die erfolgte Zahlung, dient die Zahlungsinformation und/ oder der Gebührenbescheid in Verbindung mit dem elektronischen Kontoauszug (Umsatzliste).
Bei einer Stornierung deiner Immatrikulation (Nichtantritt des Studiums) oder bei einer Exmatrikulation binnen eines Monats nach Beginn des Semesters, können die bereits gezahlten studentischen Beiträge und Studiengebühren gem. Gesetz und entsprechender Beitragsordnung rückerstattet werden. Der Antrag auf Stornierung oder Exmatrikulation muss fristgerecht bei der zuständigen exmatrikulierenden Stelle (z.B. Prüfungsamt, SSL oder Studiengangssekretariat) an deiner Studienakademie eingegangen sein.
Antragsfrist:
- für das Wintersemester bis spätestens 31.10.
- für das Sommersemester bis spätestens 30.04.
Eine Erstattung erfolgt ausschließlich an dich als Studierender bzw. vertraglicher Zahlungsschuldner, nur auf Antrag und nach Ablauf der Widerspruchs- bzw. Klagefrist (einen Monat nach Bekanntgabe der Exmatrikulation).
Hinweis: Studierende, die eine nach der Studien- und Prüfungsordnung erforderliche Studien- oder Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden haben, verlieren dadurch ihren Prüfungsanspruch. Auch wenn du den Bescheid über den Verlust des Prüfungsanspruchs bereits erhalten hast, bist du weiterhin an der DHBW immatrikuliert, kannst die Vorteile deines Studierendenstatus nutzen, und bist somit ganz regulär beitragspflichtig. Die Exmatrikulation erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist mit Wirkung zum Ende des laufenden Semesters.
Für weitere Informationen zur Exmatrikulation oder der Exmatrikulation auf Antrag mit sofortiger Wirkung kannst du dich gerne an dein zuständiges Prüfungsamt wenden. Bitte beachte zudem die besonderen Fristen bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses vor Ende des Studiums. Auch hier besteht die Möglichkeit, eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung zu beantragen.
Wenn die Einziehung der studentischen Beiträge und/ oder Studiengebühren bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für dich, den vertraglichen Schuldner, bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint, kann gem. Gesetz auf Antrag eine Stundung gewährt werden.
Eine „erhebliche Härte“ gem. § 21 LGebG bedeutet, dass die unverschuldete, wirtschaftliche Notlage nach Aufnahme des Studiums eintrat und die Einziehung der Beiträge und Gebühren zum Zahlungszeitpunkt deine wirtschaftliche Existenz vernichten oder ernstlich gefährden würde.
Der vollständige Antrag ist vor Zahlungsfrist bei der zuständigen Stelle einzureichen. Antragsstellung:
- Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenschaftsbeitrag: der formlose Antrag, inkl. Begründung und entsprechender Nachweise ist vor Zahlungsfrist per E-Mail bei deiner zuständige Beitragssachbearbeitung einzureichen.
- Studierendenwerksbeitrag: Der Beitrag kann gem. Beitragsordnung nicht erlassen, nicht ermäßigt und nicht gestundet werden.
- Studiengebühren: der offizielle Antrag, inkl. Begründung und entsprechender Nachweise ist vor Zahlungsfrist bei der zuständigen Zentralstelle einzureichen.
Hinweis: Die Beantragung einer Stundung allein hat keine Auswirkungen auf die Fälligkeit der studentischen Beiträge oder Studiengebühren. Diese sind weiterhin innerhalb der genannten Fristen zur Fortsetzung deines Studiums fällig. Jeder Antrag wird im Wege der Einzelfallprüfung entschieden. Ansprüche für die Zukunft können hieraus nicht automatisch abgeleitet werden.
Bei einer verspäteten oder Nicht-Zahlung der studentischen Beiträge und Studiengebühren wirst du von der Landesoberkasse (LOK) gemäß § 1 LVwVGKO angemahnt und es werden zusätzliche Mahngebühren, sowie Säumniszuschläge gem. § 20 LGebG fällig. Die Mahnung ergeht per Einschreiben.
Bei Missachtung der Mahnung, erfolgt die Androhung der Exmatrikulation von Amts wegen auf Grund nicht bezahlter Beiträge und Gebühren sowie die offizielle Exmatrikulation von Amts wegen gem. § 62 Abs. 2 Satz 4 LHG mit Wirksamkeit zum Ende des Semesters. Zudem werden die offenen Forderungen bzw. dein Fall für die Vollstreckung freigegeben.
Die DHBW erhebt für Leistungen auf Antrag oder sonst individuell zurechenbare öffentliche Leistungen Gebühren. So entstehen z.B. für die Beantragung und Erstellung verloren gegangener Dokumente zusätzliche Gebühren gem. Gebührensatzung der DHBW. Die aktuelle Gebührensatzung findest du im Download Bereich am Ende dieser Seite.
Hinweis: Für die studentischen Beiträge und Studiengebühren werden keine Rechnungen oder Zahlungsbestätigungen ausgestellt.
II. Studiengebühren
Das Land Baden-Württemberg erhebt gemäß Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) seit dem Wintersemester 2017/18 zusätzliche Studiengebühren von zwei Personengruppen:
Seit dem Wintersemester 2017/18 erheben die Hochschulen gem. § 3 LHGebG für das Land Baden-Württemberg von Studierenden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU/ EWR Mitgliedstaates besitzen, Studiengebühren. Die Studiengebühr für Internationale Studierende beträgt 1.500 €/ Semester.
Hast du deine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben? Internationale Studierende, die eine inländische Hochschulzugangsberechtigung gem. § 3 Abs. 2 LHGebG besitzen, unterliegen nicht der Gebührenpflicht. Der erfolgreiche Abschluss eines Studienkollegs (Feststellungsprüfung) berechtigt dich zwar in Deutschland ein Bachelor Studium zu beginnen, ist aber keine inländische Hochschulzugangsberechtigung gem. § 3 Abs. 2 LHGebG.
Besitzt du eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, auf Grund von Flucht aus dem Heimatland oder einen sonstigen unbefristeten Aufenthaltstitel mit gefestigtem Inlandsbezug? Hier sieht das LHGebG gem. § 5 weitere Ausnahmen von der Gebührenpflicht vor.
Ausnahmen von der Gebührenpflicht
Das Gesetz sieht einige, wenige Ausnahmefälle vor, in denen Internationale Studierende von der Gebührenpflicht ausgenommen werden.
Im "Auskunftsformular für die Beurteilung der Studiengebührenpflicht oder Studiengebührenfreiheit für Internationale Studierende" (siehe nachstehenden Downloadbereich) findest du eine Übersicht der möglichen Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten.
Wenn eine dieser Ausnahmen oder Befreiungsmöglichkeiten auf dich zutrifft, bitten wir dich, das Auskunftsformular auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen fristgerecht (vor Semesterbeginn) bei der zuständigen Zentralstelle einzureichen (Kontakt siehe unten).
Mitwirkungspflicht: Studierende sind gem. § 10 Abs. 1 LHGebG verpflichtet, die erforderlichen Daten und Unterlagen spätestens bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation oder der Rückmeldung vorzulegen.
Hinweis: Inhaber eines Stipendiums der Baden-Württemberg Stiftung sind von den Studiengebühren befreit, solange sie Leistungen der Stiftung beziehen. Als Nachweis für diese Befreiung bitten wir dich, den entsprechenden Bescheid der Baden-Württemberg Stiftung bei der unten genannten Kontaktstelle einzureichen.
Zahlungsmodalitäten
Die Studiengebühren sind mit Erlass des Gebührenbescheides fällig. Der Gebührenbescheid beinhaltet alle wichtigen Informationen zu den Zahlungsbedingungen und wird dir zu Beginn deines Studiums bzw. zu Beginn des Semesters schriftlich per Post zugesandt.
Hinweis: Der Gebührenbescheid kann nur auf dich, als Studierender und vertraglicher Zahlungsschuldner, ausgestellt werden. Die Übernahme der Gebühren durch z.B. den Dualen Partner oder deine Eltern, muss selbst, im Innenverhältnis mit Dritten geregelt werden. Bitte beachte zudem, dass keine gesonderten Rechnungen oder Zahlungsbestätigungen ausgestellt werden. Als Zahlungsnachweis dient dein Einzahlungsbeleg bzw. der Ausdruck deiner Onlineüberweisung.
Kontakt
Duale Hochschule Baden-Württemberg
Zentralstelle „DHBW Studiengebühren Internationale“
Center for Advanced Studies
Bildungscampus 13
74076 Heilbronn
E-Mail: int.studiengebuehren@dhbw.de
Links & Downloads
Hier findest du weiterführende Informationen rund um das Thema Studiengebühren für Internationale Studierende.
Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG)Informationen über die Studiengebühren für Internationale Studierende
Seit dem Wintersemester 2017/18 erheben die Hochschulen gem. § 8 LHGebG für das Land Baden-Württemberg von Studierenden, die ein zweites oder weiteres Studium aufnehmen, Studiengebühren. Die Studiengebühr für ein Zweitstudium beträgt 650 €/ Semester.
Zweitstudium bedeutet ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelorstudiengang oder Studiengang nach § 34 Abs. 1 LHG) oder in einem zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengang nach einem bereits in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss.
Kein Zweitstudium ist z.B. der Wechsel von Studienfächern innerhalb eines Studiengangs, der Wechsel eines Studiengangs ohne Abschluss oder der Übergang von einem Bachelor- in einen Masterstudiengang.
Ein Zweitstudium, das nach den berufsrechtlichen Regelungen für die Erlangung eines Berufsabschlusses erforderlich ist, ist von der Gebührenpflicht nach § 8 Abs. 1 LHGebG ebenfalls ausgenommen. Dasselbe gilt für das Studium eines Erweiterungsfaches im Rahmen eines Lehramtsstudienganges sowie das Aufbaustudium Sonderpädagogik nach der Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge.
Eine Zweitstudiengebühr wird auch nicht erhoben, soweit für das Zweitstudium bereits eine Gebühr nach § 3 Abs. 1 LHGebG entrichtet wird (Gebührenpflicht für Internationale Studierende).
Für Studierende, die gleichzeitig in mehreren unterschiedlichen Studiengängen an derselben Hochschule oder gleichzeitig an mehreren Hochschulen des Landes eingeschrieben sind (Parallelstudium), tritt die Gebührenpflicht für ein Zweitstudium erst nach erfolgreichem (Erst)Hochschulabschluss ein. Also mit Beginn des auf das Datum des ersten Abschlusszeugnisses folgenden Semesters.
Ausnahmen von der Gebührenpflicht
Das Gesetz sieht einige, wenige Ausnahmefälle vor, in denen Internationale Studierende von der Gebührenpflicht ausgenommen werden.
Im "Auskunftsformular für die Beurteilung der Studiengebührenpflicht oder Studiengebührenfreiheit für ein Zweitstudium " (siehe nachstehenden Downloadbereich) findest du eine Übersicht der möglichen Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten.
Wenn du bereits einen Hochschulabschluss in Deutschland erworben hast oder kurz vor deinem Abschluss stehst, bitten wir dich, das Auskunftsformular auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen fristgerecht (vor Semesterbeginn) bei der zuständigen Zentralstelle einzureichen (Kontakt siehe unten).
Mitwirkungspflicht: Studierende sind gem. § 10 Abs. 1 LHGebG verpflichtet, die erforderlichen Daten und Unterlagen spätestens bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation oder der Rückmeldung vorzulegen.
Hinweis: Inhaber eines Stipendiums der Baden-Württemberg Stiftung sind von den Studiengebühren befreit, solange sie Leistungen der Stiftung beziehen. Als Nachweis für diese Befreiung bitten wir dich, den entsprechenden Bescheid der Baden-Württemberg Stiftung bei der unten genannten Kontaktstelle einzureichen.
Zahlungsmodalitäten
Die Studiengebühren sind mit Erlass des Gebührenbescheides fällig. Der Gebührenbescheid beinhaltet alle wichtigen Informationen zu den Zahlungsbedingungen und wird dir zu Beginn deines Studiums bzw. zu Beginn des Semesters schriftlich per Post zugesandt.
Hinweis: Der Gebührenbescheid kann nur auf dich, als Studierender und vertraglicher Zahlungsschuldner, ausgestellt werden. Die Übernahme der Gebühren durch z.B. den Dualen Partner oder deine Eltern, muss selbst, im Innenverhältnis mit Dritten geregelt werden. Bitte beachte zudem, dass keine gesonderten Rechnungen oder Zahlungsbestätigungen ausgestellt werden. Als Zahlungsnachweis dient dein Einzahlungsbeleg bzw. der Ausdruck deiner Onlineüberweisung.
Kontakt
Duale Hochschule Baden-Württemberg
Zentralstelle „DHBW Zweitstudiengebühren“
Präsidium
Friedrichstraße 14
70174 Stuttgart
E-Mail: gebuehren@dhbw.de
Links & Downloads
Hier findest du weiterführende Informationen rund um das Thema Studiengebühren für ein Zweitstudium.
Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG)Informationen über die Studiengebühren für ein Zweitstudium
Ansprechperson
Marienplatz 2, Raum 102, 88212 Ravensburg
- Telefon
- +49 (0)751 18999 - 2739
- roehl@dhbw-ravensburg.de

Weitere Informationen zu den Themen Beiträge und Gebühren auf der standortübergreifenden Website Studienkosten & Finanzierung.
Finanzierung
Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) erhalten während ihres gesamten Studiums von ihrem dualen Partnerunternehmen eine monatliche Vergütung. Trotzdem kann es Situationen im Leben geben, in denen das monatliche Gehalt für die Finanzierung des Studiums oder des Lebensunterhaltes nicht (mehr) ausreicht.
Die DHBW beteiligt sich derzeit nicht an der Vergabe von Deutschlandstipendien. Grund ist die im Vergleich zu anderen Hochschulen wesentlich schwierigere Fördermittelakquise, da die Finanzierung des Studiums für Studierende der DHBW bereits durch die Ausbildungsvergütung gesichert ist und diese daher weniger als andere Studierende auf eine Stipendienförderung angewiesen sind.
Abgesehen von dem Deutschlandstipendium, gibt es jedoch zahlreiche Stipendien, z.B. von Begabtenförderungswerken und private Stiftungen die gezielt junge Menschen während des Studiums unterstützen.
Hilfreiche Links zur Stipendiensuche:
Studierende der DHBW können Leistungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Das Gehalt kann durch BAföG aufgestockt werden, sofern dieses unterhalb des regulären BAföG-Satzes liegt. Ob Kindergeld oder andere steuerliche Vergünstigungen genutzt werden können, ist dabei immer abhängig von der persönlichen Situation. Bei Fragen zum Thema BAföG daher bitte direkt an das zuständige Studierendenwerk deines Standortes wenden.
Die Initiative ArbeiterKind.de unterstützt Studierende aus Familien ohne Hochschulerfahrung auf ihrem Weg zu einem erfolgreichen Studienabschluss. Die Mitglieder sind größtenteils selbst die Ersten in ihren Familien, die studieren oder studiert haben und wissen deswegen aus eigener Erfahrung, welche Herausforderungen einem im Studium begegnen können.
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung bietet Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen einfachen, zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen zu erhalten.
Im Gegensatz zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern bzw. Ehe- oder Lebenspartner (im Sinne einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG).
Im Gegensatz zum Bildungskredit soll der KfW-Studienkredit grundsätzlich nur als ein Baustein der Studienfinanzierung dienen und so z.B. die Lebenshaltungskosten während des Studiums finanzieren. Deswegen ist der KfW-Studienkredit auch mit BAföG und dem Bildungskredit kombinierbar.
Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich an die Kapitalmarktentwicklung angepasst. Analog zum Bildungskredit erfolgt die Kreditvergabe unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen.
FAQ & Downloads
Du hast Fragen bezüglich der Studienkosten oder Finanzierung? Nachstehend findest du eine kleine Übersicht. Ansonsten darfst du dich gerne auch jeder Zeit an die zuständige Beitragssachbearbeitung deiner DHBW Studienakademie oder die jeweilige Studiengebühren Zentralstelle wenden.
Erhalte ich eine Zahlungsinformation oder ähnliches? Und wenn ja, wann und wie?
Ja, jeder immatrikulierte Studierende erhält eine Zahlungsinformation.
Die Zahlungsinformation für die studentischen Beiträge, inkl. Bankverbindung und persönlichem Verwendungszweck erhältst du per E-Mail auf die von dir im Immatrikulationsantrag angegebene private E-Mail Adresse (bitte überprüfe deinen Spam-Ordner!). In den Folgesemestern erhältst du die Zahlungsinformation dann auf deine @dhbw.de E-Mail Adresse, sowie zusätzlich als Download Datei in deinem DUALIS WebClient.
Die Gebührenbescheide für die Studiengebühren werden separat per Post an die von dir angegebene Adresse verschickt. Bitte beachte hier die ggfls. abweichende Zahlungsfrist sowie den gesonderten Verwendungszweck.
Sowohl die studentischen Beiträge, als auch die Studiengebühren sind jeweils mit Beginn des Semesters fällig, sprich bis 01.10. für das Wintersemester und bis 01.04. für das Sommersemester. Solltest du also bis Semesterbeginn keine Zahlungsaufforderung erhalten haben, wende dich bitte an die zuständige Beitragssachbearbeitung deiner Studienakademie.
Bis wann muss ich meine Studienbeiträge/ Studiengebühren zahlen?
Die studentischen Beiträge sind ab dem WiSe 2025/26 mit Beginn des Semesters fällig, sprich bis 01.10. für das Wintersemester und bis 01.04. für das Sommersemester
Die Studiengebühren sind ebenfalls immer mit Beginn des Semesters, sprich bis 01.10. oder 01.04. fällig.
Wichtig: Alle Beträge müssen fristgerecht bis zum Fälligkeitsdatum (maßgeblich ist hier der Zahlungseingang zum Fälligkeitstermin!) unter Angabe des persönlichen Verwendungszweckes auf unserem Konto eingegangen sein. Bitte richte keinen Dauerauftrag ein, da sich die Beitragshöhe oder der Verwendungszweck ändern können und deine Zahlung dann nicht mehr korrekt zugeordnet werden kann.
Bei Zahlungen aus dem Ausland können ggfls. Überweisungsgebühren anfallen. Diese Gebühren sind vom Überweisenden zu tragen und müssen bei der Zahlung zusätzlich berücksichtigt werden.
Erhalte ich eine Rechnung/ Zahlungsbestätigung/ Quittung oder ähnliches?
Nein, die DHBW stellt in diesem Zusammenhang grundsätzlich keine Rechnungen, Zahlungsbestätigungen, Quittungen oder ähnliches aus. Als Nachweis über die erfolgte Zahlung, dient die dir zugesandte Zahlungsinformation und/ oder der Gebührenbescheid in Verbindung mit dem elektronischen Kontoauszug (Umsatzliste). Dieser Zahlungsnachweis wird auch von externen Behörden, z.B. Finanzamt akzeptiert
Mein Dualer Partner/ meine Eltern möchten die Studienbeiträge/ Studiengebühren zahlen. Geht das?
Ja, aber: die DHBW stellt für die Studienbeiträge und Studiengebühren keine Rechnungen aus. Die Zahlungsinformation und der Gebührenbescheid können nur auf dich, als Studierender und vertraglicher Zahlungsschuldner, ausgestellt werden. Die Übernahme der Beiträge und Gebühren durch z.B. den Dualen Partner oder deine Eltern, muss selbst, im Innenverhältnis mit Dritten geregelt werden.
Bitte achte zudem auf den korrekten Verwendungszweck, da die Zahlung ansonsten nicht richtig zugeordnet werden kann. Grundsätzlich sollten Sammelüberweisungen des Dualen Partners vermieden werden. Sollte dein Dualer Partner trotzdem eine Sammelüberweisung für mehrere Studierende tätigen, muss aus dem Verwendungszweck die klare Zuordnung hervorgehen. Zudem sollte sicherheitshalber ein Zahlungsavis an die zuständige Beitragssachbearbeitung deiner DHBW Studienakademie versendet werden.
Mir ist bei der Überweisung ein Tippfehler/ Zahlendreher/ etc. passiert. Was kann ich tun?
Nicht schlimm. Bitte schreibe eine E-Mail, inkl. Zahlungsnachweis/ Screenshot deiner Überweisung an die zuständige Beitragssachbearbeitung deiner DHBW Studienakademie. Wir werden anschließend versuchen deine Zahlung manuell zu zuordnen.
Ich habe zu wenig/ zu viel/ doppelt überwiesen. Was kann ich tun?
Nicht schlimm. Wenn du
- zu wenig gezahlt hast: Bitte einfach den Restbetrag unter dem selben Verwendungszweck nachüberweisen.
- zu viel oder doppelt gezahlt hast: Bitte eine E-Mail, inkl. Zahlungsnachweis/ Screenshot deiner Überweisungen an die zuständige Beitragssachbearbeitung deiner DHBW Studienakademie senden. Wir werden anschließend die Über- oder Doppelzahlung zurücküberweisen.
Hinweis: Wenn nicht nur du, sondern zusätzlich noch dein Dualer Partner oder Eltern gezahlt haben, wir die Doppelzahlung immer an deinen Dualen Partner oder Eltern zurücküberwiesen. Wie bereits erwähnt, der vertragliche Zahlungsschuldner bist du.
Ich habe bereits gezahlt. Wieso überweist mir die Landesoberkasse das Geld zurück?
Geldeingänge können erst verbucht werden, wenn die dazu gehörenden Forderungen ausgelöst wurden. In der Regel ab dem 01.09. für das Wintersemester und ab dem 01.03. für das Sommersemester. Alle Geldeingänge vor Forderungsauslösung werden automatisch zurücküberwiesen.
Bitte warte deshalb mit der Zahlung der studentischen Beiträge bis du von uns die entsprechende Zahlungsaufforderung erhalten hast (Zahlungsinformation an deine @dhbw.de E-Mail Adresse, sowie zusätzlich als Download Datei in deinem DUALIS WebClient). Erst dann kann die Landesoberkasse (LOK) deine Überweisung auch verbuchen.
Das Selbe gilt für die Studiengebühren. Bitte warte mit der Überweisung, bis du von uns den entsprechenden Gebührenbescheid (per Post) erhalten hast.
Ich kann meine Studienbeiträge/ Studiengebühren nicht fristgerecht zahlen. Was kann ich tun?
Ein großer Vorteil deines dualen Studiums gegenüber einem normalen Studium ist, dass du von deinem Dualen Partner ein monatliches Gehalt erhältst mit dem du dir das Studium finanzieren kannst. Sowohl in der Theorie- als auch in der Praxisphase erhältst du eine monatliche Vergütung. Zudem sind sowohl die studentischen Beiträge, als auch die evtl. anfallenden Studiengebühren bekannt. Aus diesem Grund werden die studentischen Beiträge auch grundsätzlich nicht gestundet oder erlassen.
Sollte die Einziehung der studentischen Beiträge und/ oder Studiengebühren bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für dich, den vertraglichen Schuldner, bedeuten, kann gem. Gesetz auf Antrag eine Stundung gewährt werden. Eine „erhebliche Härte“ gem. § 21 LGebG bedeutet, dass die unverschuldete, wirtschaftliche Notlage nach Aufnahme des Studiums eintrat und die Einziehung der Beiträge und Gebühren zum Zahlungszeitpunkt deine wirtschaftliche Existenz vernichten oder ernstlich gefährden würde.
Der vollständige Antrag ist vor Zahlungsfrist bei der zuständigen Stelle einzureichen. Antragsstellung:
- Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenschaftsbeitrag: der formlose Antrag, inkl. Begründung und entsprechender Nachweise ist vor Zahlungsfrist per E-Mail bei deiner zuständige Beitragssachbearbeitung einzureichen.
- Studierendenwerksbeitrag: Der Beitrag kann gem. Beitragsordnung nicht erlassen, nicht ermäßigt und nicht gestundet werden.
- Studiengebühren: der offizielle Antrag, inkl. Begründung und entsprechender Nachweise ist vor Zahlungsfrist bei der zuständigen Zentralstelle einzureichen.
Hinweis: Die Beantragung einer Stundung allein hat keine Auswirkungen auf die Fälligkeit der studentischen Beiträge oder Studiengebühren. Diese sind weiterhin innerhalb der genannten Fristen zur Fortsetzung deines Studiums fällig. Jeder Antrag wird im Wege der Einzelfallprüfung entschieden. Ansprüche für die Zukunft können hieraus nicht automatisch abgeleitet werden.
Natürlich kann es im Leben auch immer wieder Situationen geben, in denen das monatliche Gehalt für die Finanzierung des Studiums oder des Lebensunterhaltes nicht (mehr) ausreicht. Wenn Stipendien oder Kredite keine Option oder bereits ausgeschöpft sind, dann wende dich gerne an die zuständige Beitragssachbearbeitung deiner DHBW Studienakademie oder die entsprechende Zentralstelle.
Was passiert wenn ich nicht fristgerecht zahle?
Wenn dein Geld nicht fristgerecht auf unserem Konto eingegangen ist (01.10. bzw. 01.04.), dann wirst du von der Landesoberkasse (LOK) eine Mahnung zzgl. Mahngebühren und ggf. Säumniszuschlägen per Post erhalten. Ab Ausstellungsdatum des Mahnschreibens hast du dann nochmal 14 Tage Zeit deine Schulden zu begleichen.
Bei einer Missachtung der Mahnung bzw. Nichtbegleichung der Schulden erfolgt anschließend die Androhung der Exmatrikulation gem. § 62 Abs. 2 Nr. 4 (LHG) sowie darauf folgend die offizielle Exmatrikulation von Amts wegen. Die LOK übergibt deinen Fall an die Vollstreckung.
Ich habe ein Mahnschreiben der Landesoberkasse erhalten. Was muss ich jetzt tun?
Bei einer verspäteten oder Nicht-Zahlung der studentischen Beiträge und/ oder Studiengebühren, erhältst du von der Landesoberkasse (LOK) per Einschreiben eine Mahnung zzgl. Mahngebühren und Säumniszuschlägen. Bitte begleiche deine Schulden innerhalb der angegebenen 14 Tage.
Hinweis: Die LOK ist der Mahn- und Vollzugsdienstleister der DHBW. Bei Rückfragen zu deiner Mahnung bzw. aktuell offenen Beträgen, wende dich also bitte direkt an die LOK. Damit deine Anfrage korrekt zugeordnet und schnellst möglich beantwortet werden kann, benötigt die LOK nachstehende Angaben von dir:
- deine DHBW Studienakademie
- deine Matrikelnummer
- deinen vollständigen Name + Adresse
- sowie die Beleg- und Referenznummer deines Mahnschreibens
Bitte nutze deine @dhbw.de E-Mail Adresse und sende deine Anfrage an: poststelle@lok.bwl.de
Ich befinde mich aktuell im Ausland/ absolviere ein Auslandssemester. Muss ich trotzdem zahlen?
Ja, auch während deinem Auslandsaufenthalt bist du ganz regulär beitrags- und gebührenpflichtig. Nur wenn du die studentischen Beiträge fristgerecht bezahlst, bleibst du weiterhin immatrikuliert und behältst auch deinen Studierendenstatus. Das Selbe gilt für die Studiengebühren.
Ich habe eine Beurlaubung beantragt. Muss ich trotzdem zahlen?
Ja, auch während einem Urlaubssemester bist du ganz regulär beitragspflichtig. Nur wenn du die studentischen Beiträge fristgerecht bezahlst, bleibst du weiterhin immatrikuliert und behältst auch deinen Studierendenstatus.
Anders sieht es bei den Studiengebühren aus. Während einer Beurlaubung kannst du auf Antrag von den Studiengebühren befreit werden. Bitte beachte, dass hierfür der vollständige Antrag, inkl. Nachweise gem. § 6 Abs. 2.1 vor Beginn des Semesters, also vor 01.10. für das Wintersemester bzw. vor. 01.04. für das Sommersemester bei der zuständigen Zentralstelle einzureichen ist.
Hinweis: Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt an Lehrveranstaltungen teilzunehmen oder Prüfungsleistungen abzulegen. Nähere Informationen hierzu findest du in der jeweiligen Immatrikulationssatzung für Bachelor und Master.
Ich befinde mich bereits im 6. Semester, habe aber noch offene Prüfungsleistungen. Muss ich trotzdem zahlen?
Ja, beitragspflichtig sind alle an der DHBW immatrikulierten Studierenden. Wenn du dein Studium aufgrund fehlender Prüfungsleistungen verlängern musst, bleibst du somit ganz regulär beitragspflichtig.
Anders sieht es bei noch offenen Prüfungsergebnissen aus. Hier empfehlen wir dir einen Antrag auf Exmatrikulation zum Ende des Semesters zu stellen. Bei Fragen rund um das Thema Exmatrikulation auf Antrag, wende dich aber gerne an dein zuständiges Prüfungsamt.
Ich bin mein Studium nicht angetreten/ habe meine Immatrikulation storniert/ habe mich exmatrikulieren lassen. Wie erhalte ich mein Geld zurück?
Bei einer Stornierung deiner Immatrikulation (Nichtantritt des Studiums) oder bei einer Exmatrikulation binnen eines Monats nach Beginn des Semesters, können die bereits gezahlten studentischen Beiträge und Studiengebühren gem. Gesetz und entsprechender Beitragsordnung rückerstattet werden. Der Antrag auf Stornierung oder Exmatrikulation muss fristgerecht bei der zuständigen exmatrikulierenden Stelle (z.B. Prüfungsamt, SSL oder Studiengangssekretariat) an deiner Studienakademie eingegangen sein.
Antragsfrist:
- für das Wintersemester bis spätestens 31.10.
- für das Sommersemester bis spätestens 30.04.
Ansprechperson
Marienplatz 2, Raum 113, 88212 Ravensburg
- Telefon
- +49 (0)751 18999 - 2115
