Expertise aus Ravensburg fließt in den Jahresbericht 2019 des Nationalen Normenkontrollrats

Der Nationale Normenkontrollrat hat nun Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie Vizekanzler Olaf Scholz seinen Jahresbericht 2019 sowie das Gutachten „Erst der Inhalt, dann die Paragrafen“ überreicht. Es geht darum, die Rechtsetzungskultur zu verbessern. Eingeflossen ist in den Bericht auch die Expertise von Dr. Conny Mayer-Bonde, Studiendekanin des Studienzentrums Tourismus, Hotellerie & Gastronomie an der DHBW Ravensburg. Sie ist Mitglied im Nationalen Normenkontrollrat.

Jahresbericht 2019: „Weniger Bürokratie, bessere Gesetze – Praxis mitdenken, Ergebnisse spürbar machen, Fortschritte einfordern“

In seinem Jahresbericht 2019 bewertet der NKR die Entwicklung der Kostenfolgen neuer Gesetze der vergangenen zwölf Monate. Gleichzeitig zieht der NKR Bilanz, inwiefern seine Vorschläge aus dem Jahr 2018 aufgegriffen worden sind, bestehende Verfahren zur Darstellung und Begrenzung gesetzlicher Kostenfolgen zu verbessern und realitätsnäher zu gestalten.

„Im Berichtszeitraum von 2018 bis 2019 ist der laufende Erfüllungsaufwand um insgesamt 831 Millionen Euro gestiegen. Umso wichtiger ist, dass die Bundesregierung mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III jetzt ein wichtiges Zeichen setzt“, erklärt der Vorsitzende des NKR, Dr. Johannes Ludewig. Das von der Bundesregierung im September verabschiedete dritte Bürokratieentlastungsgesetz enthalte Entlastungen für die Wirtschaft von rund einer Milliarde Euro pro Jahr. Insgesamt blieben beim Erfüllungsaufwand Lücken, die es zu schließen gelte: Die fehlende Einbeziehung von Gesetzen zur Umsetzung europäischen Rechts in die sogenanntes „one in one out-Regel“ und die fehlende Berücksichtigung einmaliger Anpassungskosten seien Schwachstellen im System.

Gleichzeitig kritisiert der NKR Entwicklungen bei der Vorbereitung neuer Regulierungsvorhaben. Gesetzentwürfe der Bundesregierung würden immer öfter mit stark verkürzten Fristen abgestimmt.

Gutachten „Erst der Inhalt, dann die Paragrafen“

Die Verbesserung des Rechtsetzungsprozesses ist Gegenstand des neuen Gutachtens des NKR, das die Unternehmensberatung McKinsey & Company erarbeitet hat. Anlass für das Gutachten ist die Wahrnehmung des NKR aus 13 Jahren Gesetzesprüfung, dass sich Politik und Ministerialverwaltung zunehmend schwer damit tun, zielgenaue und praktikable Gesetze zu entwerfen. Das NKR-Gutachten schlägt unter anderem vor, dass von der Bundesregierung vor der Erstellung des juristischen Gesetzestextes zunächst ein erweitertes Eckpunktepapier erstellt wird, das dann Gegenstand eines umfassenden Dialogs mit den Betroffenen und den Vollzugsbehörden ist.